01 / SKONTOBETRAG
Prozentsatz vom Rechnungsbetrag.
Der Skontobetrag ergibt sich aus Rechnungsbetrag mal Skontosatz. Der Zahlbetrag ist die Differenz. Maßgeblich bleibt die konkrete Zahlungsbedingung des Lieferanten, insbesondere die fristgerechte Zahlung.
02 / UMSATZSTEUER
Skonto mindert Entgelt und Steuer.
Wird Skonto gezogen, sinken bei einer umsatzsteuerpflichtigen Rechnung Nettoentgelt und Umsatzsteuer anteilig. Der Rechner zerlegt den verminderten Bruttobetrag anhand des ausgewählten Steuersatzes. Buchung und Vorsteuerkorrektur müssen zur tatsächlichen Rechnung passen.
03 / EFFEKTIVER ZINS
Der Verzicht ist häufig teuer.
Wer Skonto nicht nutzt, erhält im Ergebnis einen kurzfristigen Zahlungsaufschub und zahlt dafür den entgangenen Nachlass. Der Rechner teilt das Skonto durch den reduzierten Zahlbetrag und rechnet den Satz mit 360 Tagen auf ein Jahr hoch.
04 / FINANZIERUNG
Skonto kann trotz Kredit günstiger sein.
Für den Modellvergleich werden Finanzierungskosten auf den reduzierten Zahlbetrag für die Differenz aus Zahlungsziel und Skontofrist gerechnet. Nebenkosten, Kreditlimits, taggenaue Bankmethoden und Liquiditätsrisiken sind nicht enthalten.
05 / GRENZEN
Die Vereinbarung geht vor.
Nicht abgebildet werden Staffel- oder Warengruppenskonti, Teilzahlungen, strittige Rechnungen, Boni, Gutschriften, abweichende Bemessungsgrundlagen, Zinseszins, Bankgebühren und buchhalterische Sonderfälle.